Runderlass zur Eindämmung der Salamanderpest (Bsal)

Montag, 8. März 2021

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat im Februar einen Runderlass mit Vorgaben zur Eindämmung der sogenannten Salamanderpest herausgegeben.
Neben den in und an Gewässern tätigen Personen sind die Vorgaben auch bei Forstarbeiten, wasserbaulichen Maßnahmen oder sonstigen Arbeiten an Gewässern und deren Umfeld zu berücksichtigen. Außerdem werden Hinweise für Erholungssuchende gegeben.

Nähere Informationen finden Sie hier auf unserer Seite unter Artenschutz.