Vertragsnaturschutz

Kulturlandschaftsprogramm im Aachener Land

vertragsnaturschutz kultur- und landschaftsplanung
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wiese am jägersief (perlenbachtal) kultur- und landschaftsplanung vertragsnaturschutz

Wiese am Jägersief (Perlenbachtal)

Kulapkulisse Raum Baesweiler - Würselen

Kulapkulisse Raum Alsdorf - Stolberg

Kulapkulisse Raum Breinig - Roetgen

Kulapkulisse Raum Monschau - Simmerath

kuhwiese vertragsnaturschutz

Buntblühende, artenreiche Wiesen und Weiden sind Biotope, die durch eine traditionelle, extensive landwirtschaftliche Nutzung entstanden sind und nur durch ihre Fortführung erhalten werden können. Unter den heutigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen lohnt sich die Bewirtschaftung solcher Grünlandflächen oftmals jedoch nicht mehr. Die Nutzung wird entweder aufgegeben oder intensiviert. Dies führt dazu, dass viele Tier- und Pflanzenarten des Grünlandes immer seltener werden.

Hier setzt das Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) an. Es soll durch die finanzielle Honorierung ökologischer Leistungen der Landwirtschaft zur Erhaltung von extensiv genutztem Grünland sowie Flächen historischer Landnutzungsformen (z.B. Heidegebieten) beitragen.

Das Kulturlandschaftsprogramm der StädteRegion Aachen gibt es seit 1997. Im Rahmen dieses Programms verpflichtet sich der Landwirt bzw. die Landwirtin vertraglich, bestimmte Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten. Diese Auflagen unterscheiden sich je nach Biotoptyp. Der Kreis verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung von Zuwendungen an die Landwirt/innen. Die Höhe der Zuwendungen hängt von der Flächengröße und den Bewirtschaftungsauflagen ab. Die Verträge werden für fünf Jahre abgeschlossen. Die Teilnahme am Kulap erfolgt selbstverständlich freiwillig.

Die Beratung von Landwirtinnen und Landwirten bezüglich der Teilnahme am Kulturlandschaftsprogramm der StädteRegion Aachen und die Vorbereitung der Antragsunterlagen ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Biologischen Station.

Was wird gefördert?

  1. Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland
    Die freiwilligen, ökologischen Leistungen umfassen
    • Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und mineralische Stickstoffdünger sowie Gülle
    • Reduzierung der Düngung (meist vollständiger Düngerverzicht, in Einzelfällen nur Festmist oder PK-Dünger als Düngung erlaubt)
    • Begrenzung des Viehbesatzes
    • Beweidung oder Mahd nach der Blüte- bzw. Brutzeit
    gefördert wird hierbei
    • die Umwandlung von Acker in Extensivgrünland,
    • die extensive Grünlandbewirtschaftung mit und ohne zeitliche Nutzungseinschränkung,
    • die Bewirtschaftung von Biotopen mit kulturhistorischer Bedeutung
      (z. B. Heiden, Seggenrieder, Trockenrasen).
  2. Streuobstwiesenschutz
    • Pflege und Nachpflanzung von Streuobstwiesen oder -weiden
  3. Biotoppflege
    • Pflege von Hecken
  4. Extensive Ackernutzung
    •  Ackerstreifen oder -flächen zum Schutz von Acker-Lebensgemeinschaften
    • Maßnahmen zum Schutz des Kiebitz
    • doppelter Saatreihenabstand
    • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
    • Verzicht auf Düngung
    • Ernteverzicht

Wieviel wird gezahlt?

Gefördert werden kann: Betrag pro Jahr:
extensive Ackerbewirtschaftung (z.B. Blühstreifen, Ernteverzicht oder Brache) 1.100 - 2240 €/ha
extensive Grünlandbewirtschaftung (Wiese oder Weide) 370 - 710 €/ha
Bewirtschaftung sonstiger Biotope (z. B. Heiden, Moore und Uferstreifen) 595 - 620 €/ha
ganzjährige Extensivierung 345 - 470 €/ha
Umwandlung von Acker in Grünland in Naturschutzgebieten 615 €/ha / 2.040 €/ha
Neuanlage von Obstwiesen und Pflege von bestehenden Obstwiesen 20 €/Baum

(Angaben ohne Gewähr)

Darüber hinaus können noch weitere zusätzliche Maßnahmen in Verbindung mit einer naturschutzgerechten Grünlandnutzung gefördert werden.

Es können jedoch nicht für alle Flächen Zuwendungen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms abgeschlossen werden.
Welche Flächen prinzipiell in Frage kommen, ist den Kulissen-Karten zu entnehmen. Entsprechende Flächen sind dort rot dargestellt.

Insbesondere gefördert werden Flächen in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten sowie gesetzlich geschützte Biotope sowie Flächen mit Vorkommen gefährdeter Arten.

Was ist sonst noch wichtig?

Das Bewirtschaftungsjahr beginnt jeweils zum 1.Januar eines Jahres.

Die Anträge müssen spätestens am 30.6. gestellt werden, damit sie zum 1.1. bewilligt werden können. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt jeweils nach Ablauf des Bewirtschaftungsjahres gegen Ende Oktober auf den jährlich neu zu stellenden Auszahlungsantrag des Landwirtes/der Landwirtin.

Landwirte und Landwirtinnen, die sich für eine Teilnahme am Kulturlandschaftsprogramm interessieren und sich informieren möchten, welche Bewirtschaftungspakete für sie in Frage kommen, können sich bei der Biologischen Station erkundigen. Die Mitarbeiter der Biologischen Station beraten, bereiten die Anträge vor und leiten die Anträge an die Bewilligungsbehörde - die Untere Landschaftsbehörde - weiter.

Ihre Ansprechpartner

  • Julia Bless (Tel. 02402 12617-25)
  • Daniel Lück (Tel. 02402 12617-14)