Ein Iltis in einer Lebendfalle am Hühnerhof ...

Freitag, 11. November 2016

Den Haltern von Hühnern, Gänsen oder anderen Kleintieren ist er ein Dorn im Auge -  der Iltis. Genauso wie Steinmarder oder Fuchs versucht er bei Gelegenheit seine Nahrung im Siedlungsbereich des Menschen zu erbeuten. Das hier abgebildete Tier wurde mit einer Lebendfalle gefangen. Ist das erlaubt? Nur bedingt. Zum Fang am heimischen Hühnerhof (von der Jagdausübung befriedeter Bezirk) muß bei der Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Den Fang selber darf nur eine Person mit erfolgreich abgelegtem Fangjagdlehrgang durchführen. Bei Lebendfallenfang muß die Falle verblendet werden (kein Drahtkorb), außerdem müssen die Jagdzeiten des zu fangenden Tieres eingehalten werden. Beim Iltis wäre das die Zeit von Mitte Oktober bis Ende Februar.

Bei der Fallenjagd ist also eine Menge von Regeln zu beachten. Die einfachere Alternative seinen Kleintierbestand zu schützen ist wohl die Anlage von marderdichten Zäunen.